Honorar und Abrechnung:

Wichtige Informationen bezüglich Zusatzversicherungen (Gültig ab 1. Januar 2010) Meine Aufgabe für Sie als Naturarzt, besteht in der ursächlichen Behandlung und nicht im alleinigen kurieren von Symptomen. Es macht darum wenig Sinn aus formalen Gründen der  Erstattungsfähigkeit einzelne Beschwerden zu isolieren und zu therapieren. Um Ihre Behandlung nicht von einer Erstattungsfähigkeiten der Krankenkassen abhängig zu machen, ist es erforderlich, dass eine für den individuellen Behandlungsfall abgestimmte Honorarvereinbarung mit Ihnen getroffen wird. Die jeweils erforderlichen Maßnahmen und der hierfür zu vereinbarende Kostenrahmen werden jeweils mit Ihnen vor Behandlungsbeginn ausführlich erörtert. Sie können dann frei über das entscheiden was Sie möchten. Sofern eine Erstattung im Prinzip für Sie infrage kommt, erhalten Sie nach jeder Behandlungsphase eine auf die Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit abgestimmte Rechnung. Eine Gewähr für die Erstattung kann jedoch nicht übernommen werden, da die Erstattungsregelungen einem gewissen Wandel unterliegen und in vielen Fällen auch die Erstattung von Einzelfallentscheidungen abhängig ist. Die Anerkennung einer Behandlung durch eine Krankenkasse hängt davon ab, welche Leistungen (Methodenliste und Leistungsumfang) die Zusatzversicherung beinhaltet, die der Patient, die Patientin abgeschlossen hat.  Der Versicherer kann jederzeit Änderungen im Leistungskatalog vornehmen, er muss die Versicherten darüber lediglich schriftlich informieren.  Die versicherte Person soll sich deshalb bei Ihrem Zusatzversicherer erkundigen, und zwar bevor sie eine neue Therapie in Anspruch nimmt und/ oder wenn für die Therapie mehr als 9 - 12 Sitzungen nötig sind.  Meistens steht in den Versicherungsbedingungen, dass die versicherte Person (KlientIn/PatientIn) den Leistungserbringer (Naturheilpraktiker /Naturarzt) von der Schweigepflicht gegenüber den Versicherer (Krankenkasse) zu entbinden hat. Das heisst, dass der Leistungserbringer dem Versicherer jede verlangte Auskunft erteilen muss.  Deshalb werden Sie gebeten, die vereinbarten Honorare unabhängig von einer später möglichen Erstattung in üblicher Weise bei jeder Behandlung gegen Quittung zu bezahlen.

Liste unserer Partner-Krankenkassen:

    Aquilana Krankenkasse Assura
    Assurance maladie et accidents
    FKB Die Liechtensteinische Gesundheitskasse
    Galenos
    INNOVA : Sanvita, Variabula, Family und Activa. Complementa nur auf ärztliche Verordnung
    Krankenkasse Luzerner Hinterland
    Rhenusana Die Rheintaler Krankenkasse
    SanaTop (Natura)
    Sanitas
    SUPRA
    Krankenkasse Wädenswil
    Wincare
    GROUPE MUTUEL; Avenir Krankenversicherung AG; Philos Krankenversicherung AG; Easy Sana

    Krankenversicherung AG; Mutuel Versicherung AG
    AMB Kranken- Unfallversicherung
    Swica
    Intras
    Assura
    Supra (Gilt nur für NATURA)
    Vivao Sympany; Moove Sympany