Honorar und Abrechnung

Die Honorarabrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker, (liegt in der Praxis aus) die dann gemäß § 612 Abs. 2 BGB zugrundezulegen ist, wenn keine Individualvereinbarung getroffen wird. Die jeweils erforderlichen Behandlungsmaßnahmen und der hierfür zu vereinbarende Kostenrahmen werden jeweils vorher mit Ihnen erörtert. Sofern eine Erstattung durch Ihre private Krankenkasse oder Zusatzversicherung für Sie in Frage kommt, erhalten Sie nach jeder Behandlungsphase eine auf die Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit abgestimmte Rechnung.  Es ist zu empfehlen, sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über abgedeckte Leistungen zu informieren.

Eine Gewähr für die Erstattung durch Ihre Versicherung kann jedoch nicht übernommen werden, da die Erstattungsregelungen einem gewissen Wandel unterliegen und in vielen Fällen auch von Einzelfallentscheidungen abhängig sind.

Die vereinbarten Honorare sind unabhängig von einer später möglichen Erstattung durch Ihre Krankenkasse in üblicher Weise bei jeder Behandlung gegen Quittung in bar oder bargeldlos oder mit Bankeinzug bzw. Überweisung zu bezahlen.


Neu: Bequem in Teilbeträgen zahlen! Ihren Teilzahlungswunsch können Sie vorab mit uns besprechen.